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Grenzen hinter sich lassen mit bewusster Kontrolle

Raus aus der Komfortzone, rein ins kalte Wasser: Eisbaden!

Lerne jetzt mit mir, wie du bewusst deinen Atem einsetzen kannst, um die Grenzen deiner Komfortzone vollkommen entspannt überwinden zu können und du dir derart neue Erfahrungen in aller Ruhe ermöglichen wirst.

Persönliche Entwicklung und Wachstum kann mit Achtsamkeit, gelebter Bewusstheit und ein paar sehr hilfreichen Techniken tatsächlich erstaunlich entspannt erfahren werden und zur gewohnten Routine werden. Lerne, wie du einfach und leicht mit deiner Atmung deine Entspannung regulieren kannst, um dich auch außerhalb der Komfortzone gut zu fühlen.

Der Kick beim Eintauchen setzt Adrenalin und Endorphine frei. Eisbaden stärkt nicht nur den Körper, sondern auch Kopf und Psyche.

Eisbaden ist [...] eine Art der Meditation und Selbsterfahrung für Körper und Geist.

Ziel ist, Körper und Geist leistungsfähiger, gesünder und resistenter gegen Umwelteinflüsse zu machen.

-- gesundheit.de, Eisbaden: Gesunder oder gefährlicher Trend?

Abgrenzung: Dies ist kein Wim-Hof-Eisbadeseminar. Ich bin auch kein Wim-Hof-Instruktor. Wohl aber bin ich zweifacher zertifizierter Yoga-Lehrer für klassischhes Hatha-Yoga und für modernes Kundalini-Yoga. Wir arbeiten mit der primär in Tibet sehr bekannten Tummo-Atmung aus Yoga und Tantra und dem sogenannten "Breath of Fire". Diese Art der Atmung ist der von Wim Hof sehr ähnlich, aber um Jahrhunderte älter.

Erst Grundlagen in den Griff bekommen, dann vorbereiten und schließlich einfach tun

Der Workshop: Eisbaden

Worum geht es?

Du wirst die Erfahrung machen, dass es für jeden halbwegs gesunden Menschen möglich ist, für zwei Minuten in eiskaltes Wasser baden zu gehen. Deine Komfortzone zu verlassen wird mit der Bereitschaft es zu tun und mit etwas Vorbereitung sehr einfach und sicher sein.

Du wirst lernen, wie du über deine Atmung deine Neurologie beeinflussen kannst und du dadurch sowohl die Leistungsfähigkeit als auch die Selbstheilungskräfte deines Körpers punktgenau aktivieren kannst.

Für wen ist es?

Du suchst den Kick? Oder du suchst den Kick zwar nicht, aber genießt ihn, wenn du ihn hast? Dann ist der Workshop für dich und alle, die es mögen, wenn die Neurologie aufschreit, wie sie es beim Kontakt mit dem eiskalten Wasser tun wird. Entspannt zu bleiben, wenn dir das kalte Wasser wortwörtlich bis zum Hals steht, wird dir den Kick bescheren.

Du beginnst in deiner Komfortzone schon etwas Staub anzusetzen und willst dir selbst mal wieder zeigen, dass du die Komfortzone sehr wohl noch verlassen kannst? Dann ist dieser Workshop genau das, was dir diese Erfahrung bescheren wird. Nebenbei wirst du lernen, wie du deine Atmung nützen kannst, um den Staub in deiner Komfortzone daran hindern kannst, sich abzusetzen.

Du hast im Yoga, im Tantra oder bei anderen Weltanschauungspraktiken schon einige Atemübungen angewendet, und willst jetzt mehr darüber erfahren und auch praktische Anwendungsgebiete lernen? Dann hast du in diesem Workshop die Gelegenheit weitere Hintergründe zu den Auswirkungen aufzunehmen und die praktischen Auswirkungen der richtigen Atmung beim Eisbaden erleben.

Du hast schon gehört, dass Atmung nicht nur schwindelig, sondern sogar high machen kann, hast aber noch keine Gelegenheit gehabt, in dieses Themengebiet mal unter kompetenter Anleitung einzutauchen? Im Workshop wirst du genau diesen Einstieg in das Thema der bewussten Atmung schaffen. Das Entspannen im eisigen Wasser wird dir darüber hinaus so viele Glückshormone bescheren, dass sich der eine oder andere durchaus leicht high fühlen wird danach.

Was habe ich davon?

Du wirst erfahren, dass am alten Ammenmärchen – es sei unmöglich mehr als 40 Sekunden in eiskaltem Wasser zu überleben – nichts dran ist, und dein Körper in Einklang mit deinem Geist so unendlich viel mehr kann, als der alte Volksglauben den Menschen zutrauen würde.

Die eigene Komfortzone zu verlassen kann – bei bewusstem Steuern und Erleben – auch einfach sein und zu einem großartigen Erlebnis werden. Obendrein werden die Entspannungszustände, mit denen wir arbeiten, noch lange darüber hinaus in sehr positiver Art und Weise nachwirken.

Körper und Geist gehören zusammen und wirken gegenseitig und zusammen aufeinander ein. Jeder kennt das Symbol für Yin und Yang, das diese gegenseitigen Wechselwirkungen versinnbildlicht. Mit Konzentration und bewusster Atmung wirst du erleben, wie du so leicht und einfach deinen Körper beeinflussen kannst. Und welche positiven Wirkungen der Körper dann in deinem Geist im wechselnden Zusammenspiel herstellen wird.

Yoga bedeutet als Wort Vereinigung. Tantra im Wortsinne heißt Vernetzung im Sinne eines Gewebes, das alles und jeden verbindet. In beiden philosophischen Richtungen spielt der Atem eine, wenn nicht die tragende Rolle, wenn es darum geht, Geist und Körper über bewusste Beeinflussung zu regulieren und zu stimulieren. In der Vorbereitung und Einstimmung zum Eisbaden lernst du einige der grundlegendsten und zu gleich wichtigsten Atemtechniken von sowohl Yoga als auch Tantra kennen und du lernst sie für deine Zwecke punktgenau anzuwenden.

Deine Atmung, aber auch deine Art des Denkens beeinflusst maßgeblich, wie dein Körper auf die Gegebenheiten des Alltags reagiert. Im Workshop zum Eisbaden lernst du die neurologischen Mechanismen kennen, die deinen Körper und deinen Geist in einen Anspannungs-, genauer gesagt Stresszustand führen und auch wie die Entspannung danach funktioniert. Du lernst, wie du in den Anspannungszustand wechseln kannst und wie du in den Entspannungszustand wechseln kannst. Und du holst dir die Bestätigung dafür, dass dies tatsächlich ganz einfach möglich ist, wenn du ins eiskalte Wasser eintauchst und mit einem einzigen Atemzug entspannen wirst.

Organisatorische Details zum Workshop

Wie melde ich mich an? Und was kostet es?

Warnhinweise: Ältere Menschen und Menschen mit Herz- und Gefäßerkrankungen sollten Eisbaden mit Vorsicht sehen und die Teilnahme vorab mit dem behandelnden Arzt abklären. Menschen mit Bluthochdruck sollten mit den kraftvollen Atemübungen vorsichtig sein und ebenfalls vorab die Teilnahme mit dem behandelnden Arzt abklären. Die Teilnahme am Workshop geschieht auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr.

Motivationsheinweise: Prinzipiell kann jeder einfach und leicht sowohl Atemübungen als auch das Eintauchen in das kalte Wasser tun. Im Sinn der Eigenverantwortung und Selbstbestimmung darf sich auch jeder gut um sich selbst kümmern. Also kläre das gegebenenfalls vorher mit deinem Arzt. Ziel des Workshops ist, Körper und Geist leistungsfähiger, gesünder und resistenter gegen Umwelteinflüsse zu machen. Der Workshop ist zudem eine Art der Meditation und Selbsterfahrung für Körper, Geist und Seele. Du willst das erleben, also tue was zu tun ist, um diese Erfahrung einfach und leicht zu machen.

Anmeldung zum Workshop geht ausschließlich über Eventbrite, wo die Workshops eingetragen sind, sobald sie fixiert sind. Warum ausschließlich auf Eventbrite? Das hat fiskalische politische Gründe. Sowohl die geltende Bargeldverordnung als auch die Vorschriften für Buchhaltung und Rechnungslegung machen es zu aufwendig zu mühsam, um das nicht per Outsourcing erledigen zu lassen. Und, egal wie lange oder wie gut wir uns kennen oder welche besonderen Umstände vorliegen: Der bei Eventbrite hinterlegte Preis gilt. Weil Eventbrite nun mal so funktioniert.

Unternehmensberatung und Personenberatung: Ausgezeichnete Beratung

Über die Workshop-Leitung

Christoph ist als zweifach zertifizierter Yoga-Lehrer für Hatha Yoga (durch die Sivananda Yoga Vedanta Centres) und für Kundalini Yoga (durch das Kundalini Research Institute) bestens in verschiedensten Atemtechniken ausgebildet. Als zertifizierter Trainer für Hypnose (durch das American Board for Hypnotherapy) ist er bestens ausgebildet um Menschen tiefe Entspannungszustände oder auch meditative Geisteshaltungen beizubringen. Und als zertifizierter Kommunikationstrainer (durch das American Board for NLP) ist er auch bestens ausgebildet um diese Inhalte wunderba aufbereitet und einfach zu vermitteln.

Miteinander und doch jeder für sich: Atmen und Baden im eiskalten Wasser

Vorgaben für den Tag, an dem dein Workshop stattfindet

[...] die acht Stufen des Yoga, die es zu meistern gilt. Diese Stufen kannst du aber nicht so einfach abhandeln, wie wir es heute von To-do-Listen gewöhnt sind: Plan, Liste, Abarbeiten, Abhaken. Das Geheimnis des Lebens verbirgt sich nicht hinter Aufgabenlisten. Die Seele will erleben, erfühlen, trauern, sich freuen – und genau dabei hilft Patanjalis achtgliedriger Pfad. Patanjali: Der achtgliedrige Pfad des Yoga

Yamas - allgemeingültige Verhaltensregeln für den Umgang mit deiner Umwelt

Yama ist die erste Disziplin und umfasst Regeln über das Verhalten anderen gegenüber. Keiner lebt allein auf dieser Welt. Daher muss jeder lernen, mit den anderen Wesen richtig umzugehen. Wer sich selbst beherrscht, vermag es, dem Leben die richtige Richtung zu geben.

Ahimsa - Gewaltlosigkeit
Unter Ahimsã versteht man den wohlüberlegten Umgang mit allen Lebewesen – sowohl in Gedanken, Worten und Taten.
Satya - Ehrlichkeit und Loyalität
Ehrlichkeit bedeutet auch, sich selbst nicht zu belügen und Fehler einzugestehen. Wenn jedoch die Wahrheit jemanden verletzten könnte, ist es manchmal besser zu schweigen. So beinhaltet Satya auch den bewussten Umgang mit Worten.
Asteya - Nicht-Stehlen
Nichts nehmen oder stehlen, das einem nicht gehört. Damit sind Gegenstände wie auch geistige Dinge gemeint, oder Dinge, die im Vertrauen ausgesprochen werden.
Brahmacharya - Bewegung zur eigenen Wahrheit
Unsere Bestrebungen sollten dem Verständnis und der Erkenntnis unserer höchsten Wahrheit förderlich sein. Der Geist soll vor Dingen, die Unklarheit bringen, geschützt werden.
Aparigraha - Angemessenheit
Es geht darum, Menschen nicht auszunutzen oder nur anzunehmen, was angemessen ist und nicht besitzergreifend zu sein. Auch bei Belohnungen oder Geschenken soll man zurückhaltend sein, da dadurch beispielsweise zu Enttäuschngen führende Verpflichtungen entstehen können.

Niyamas - allgemeingültige Verhaltensregeln für den Umgang mit dir selbst

Niyama gehört wie Yama zu den geistigen Regeln und birgt ebenso interessante Aufgaben in sich, bei denen es um die Auseinandersetzung mit sich selbst geht.

Saucha – Reinheit
Körperliche Reinheit ist wichtig. Dazu zählt natürlich die äußere Sauberkeit, aber auch die innere. Es geht auch darum, alte Hüllen abzustreifen, sich frei zu machen und sich auf den Sinn unseres Daseins zu fokussieren.
Santosha – Zufriedenheit
Es geht um Zufriedenheit mit dem, was wir haben, mit dem, was ist, und damit die Wertschätzung unseres Lebens in allen Aspekten. Sich selbst anzunehmen und den Krieg mit der Realität beizulegen und Zufriedenheit im Innen zu finden.
Tapas – Stetiges Bemühen
Es geht um die Sehnsucht, mehr zu wissen, mehr zu erfahren. Mehr über sich selbst zu wissen und mehr über sich selbst zu erfahren.
Svadhyaya – Selbstreflexion
Durch Selbstreflexion lernst du deine Seele zu verstehen. Das umfasst auch das fast wissenschaftliches Erforschen des eigenen Verständnisses von dir selbst, das tief in dir zu Hause ist.
Ishvara Pranidana – Vertrauen in deine persönliche höhere Kraft
Ishvara Pranidana ist die Hingabe aller Handlungen und Willensregungen an das Universum, das Höchste. Vertraue dir selbst, deinen innersten Instinkten. Werde zum besten Freund / zur besten freundin deines unbewussten Verstandes und vertraue darauf, dass auch deine Schattenseiten einen guten Zweck erfüllt sehen wollen. Traue dich etwas zu tun und traue dich auch etwas nicht zu tun.

Konkrete Regeln

Unabhängig der Vorgabe, dass du die eben genannten philosopischen Prinzipien für dich in deinem Leben umsetzen darfst, gibt es sehr strikte Vorgaben für das Eisbadeseminar und den Tag vor dem Eisbadeseminar.

  1. Sei gesund. Die Corona-Pandemie hat uns gelehrt, dass wir alle mit unserer Gesundheit zur Gesundheit der anderen beitragen. Also sei gesund oder bleib daheim.
  2. Kein Alkohol, keine Drogen, keine bewusstseinsbeeinflussende Medikamente. Also auch keine Psychopharmaka. Wenn du ohne derartige Substanzen nicht leben kannst, dann bleib daheim.
  3. Keine Zwiebel, kein Knoblauch, keine riechenden Lebensmittel, keine olfaktorisch nennenswerten Parfümerie-Produkte, keine Tabakwaren oder Rauchwaren jedweder Art. Wir sind in einem geschlossenen Raum um zu atmen. Wir wollen dich dabei nicht riechen. Dazu gehört auch: Sei frisch gewaschen. Denn wir wollen dich nicht riechen. Oder bleib daheim.
  4. Wir machen diese Erfahrung gemeinsam. Wir werden ein Team sein, das sich gegenseitig stützt und sich gemeinsam durch diese Erfahrung trägt. Wenn du zu gut, zu schlecht, zu irgendwas bist, um Teil einer solchen Gruppe zu sein, dann bleib daheim.

Bewusster Lifestyle

Mehr rund um bewussten Lifestyle, und wie du die dafür nötigen Schritte in mit deinem Alltag verträglicher Art und Weise tun kannst, kannst du ebenfalls bei mir lernen. Schau bitte einfach auf die Homepage Bewusster Lebensstil - Der Prozess der Selbst-Werdung.

Was du lernst und was wir im Workshop tun werden

Ablauf und Inhalt

Wir treffen uns im bereitgestellten Seminarraum. Es gibt etwas Theorie zu Atmung und zu Entspannung. Mit aufbauenden Übungen erarbeiten wir uns die Atemserie, die der alten Tradition der Tummo-Atmung aus dem Tantra – und mit Wurzeln im Yoga – entspricht. Diese Atemserie ähnelt damit auch stark der Atemserie von Wim Hof und seiner Cold Therapy, da auch er sich von der Tummo-Atmung hat inspirieren lassen.

WWenn wir uns die korrekte Ausführung der Atemserie erarbeitet haben, werden wir gemeinsam die Atemserie sechsmal wiederholen. Damit sind wir ideal vorbereitet und für mehrere Stunden mit Sauerstoff angereichert, um entspannt das Eisbaden zu erfahren. In Eigenregie begeben wir uns dann zum vereinbarten Badeplatz.

Am Badeplatz angekommen werden wir uns gemeinsam auf die bevorstehende Erfahrung einstimmen, eine Atemserie gemeinsam durchführen und uns für zwei Minuten ins Wasser begeben. Danach werden wir wieder in warme Kleidung schlüpfen, uns noch kurz zu den gemachten Erfahrungen austauschen und damit das Eisbadeerlebnis beschließen.

Gleich jetzt: Sichere dir deinen Platz und melde dich an!

Zur Anmeldung

Wegen des aktuell hohen Infektionsrisikos durch das SARS-CoV2 Virus sind die Workshops bis auf Weiteres ausgesetzt. Sollten wieder gefahrenfreie Atemübungen in der Gruppe möglich und erlaubt sein, und dann noch eiskaltes Wasser zum Baden vorhanden sein, dann wird es damit weitergehen.

Wir sollten reden!

Kontakt: Christoph Dicklberger

Lieber einmal schnell nachgefragt, als einmal etwas Wichtiges zu verpassen. Darum ist mein Motto: Wir sollten reden!

Impressum, Datenschutzerklärung und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das gesetzlich vorgeschiebene Kleingedruckte

Impressum / Imprint
Inhaber:
Dipl.-Ing. Christoph Dicklberger
Unternehmensberatung und Personenberatung
Unterstützung, Beratung, Ausbildung und Führung

Standort:
Kandlgasse 7/2/3, A-1070 Wien<
Rudolf-Riemann-Straße 1, A-5700 Zell am See

Kontakt:
t> +43 699 8117 7652
e> christoph@dicklberger.com

UID Nr.:
ATU67886923

WKO:
Informationspflicht lt. ECG und Mediengesetz
Information nach der DSGVO / Data Pricavy Statement
Rechtsgrundlage Einwilligung: Sie haben uns Daten über sich freiwillig zur Verfügung gestellt und wir verarbeiten diese Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung zu folgenden Zwecken: Information über unsere Produkte und Dienstleistungen.
Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten. Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte an: Siehe Impressum.
Rechtsgrundlage Vertragserfüllung: Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Der Zweck der Datenverarbeitung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertragsgegenstand sowie den zur Vertragserfüllung notwendigen Tätigkeiten.
Rechtsgrundlage berechtigte Interessen: Wir verarbeiten Daten über Sie aufgrund unserer berechtigten Interessen oder denen eines Dritten. Dies umfasst die folgenden Zwecke: Information über unsere Produkte und Dienstleistungen.
Speicherdauer/Löschungsfrist: Wir speichern Ihre Daten für mindestens 3 Jahre und maximal 30 Jahre.
Grundlage dafür ist Allgemeiner Schadenersatz nach § 1489 ABGB (Entschädigungsklagen): 3 Jahre (wenn Schaden und Schädiger bekannt) / ansonsten 30 Jahre (betrifft insb. auch Arbeitsunfälle!). Fristbeginn bei kurzer Frist: ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Fristbeginn bei langer Frist: ab Schadenseintritt.
Ihre Daten werden zumindest zum Teil auch außerhalb der EU bzw. des EWR verarbeitet, und zwar weltweit, bedingt durch Cloud-Technologien oder Social Media Kanäle, der exakte technische Funktionsweise nicht beeinflusst werden kann. Das angemessene Schutzniveau ergibt sich aus einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nach Art 45 DSGVO. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Kontakt: Sie erreichen uns unter den im Impressum angeführten Kontaktdaten.
Rechtsbehelfsbelehrung: Da wir die Daten in unseren berechtigten Interessen verarbeiten, haben Sie grundsätzlich ein Widerspruchsrecht, wenn bei Ihnen Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, die gegen diese Verarbeitung sprechen. Da wir die Daten auch für Direktwerbung verarbeiten, können Sie gegen diese Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung jederzeit Widerspruch erheben. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen / General Terms and Conditions
Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
  • Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in im Folgenden wird nur die Bezeichnung Auftragnehmer:in verwendet - gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
  • Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden vom/von der Auftragnehmer:in ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  • Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
  • Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
  • Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, die ihm/ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den/die Auftragnehmer:in selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.
  • Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der/die Auftragnehmer:in zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der/die Auftraggeber:in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der/die Auftragnehmer:in anbietet.
  • Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistung werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in im Einzelnen festgelegt.
  • Eine Einzelbeurteilung von Personen findet nicht statt, es sein denn, dies wurde inklusive der detaillierten Beurteilungskriterien vertraglich vorab festgehalten.
  • Der/die Auftragnehmer:in erbringt Leistungen in Form von Projektarbeit, Coachings, Moderation und Beratung.
  • Der/die Auftragnehmer:in übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg einer Leistung, es sei denn, dass eine solche Gewährleistung ausdrücklich konkret und schriftlich vereinbart ist.
  • Der/die Auftragnehmer:in behält sich das Recht für die Auswahl von Veranstaltungs- und Durchführungsorten vor, sowie von Medienproduzenten, Geräteherstellern und sonstigen Personen, welche von der/die Autragnehmer:in zur Durchführung des Auftrags eingesetzt werden. Unzureichende oder nicht vereinbarte Arbeitsbedingungen können zu einer für den/die Auftraggeber:in kostenpflichtigen Terminverschiebung führen.
  • Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, die erbrachten Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung
  • Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
  • Der/die Auftraggeber:in wird den/die Auftragnehmer:in auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
  • Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass dem/der Auftragnehmer:in auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm/ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des/der Beraters:in bekannt werden.
  • Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass seine/ihre Mitarbeiter:innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des/der Auftragnehmers:in von dieser informiert werden.
Sicherung der Unabhängigkeit
  • Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
  • Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen des/der Auftragnehmers:in zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des/der Auftraggebers:in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
Berichterstattung / Berichtspflicht
  • Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, über seine/ihre Arbeit, die seiner/ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der Auftraggeber:in Bericht zu erstatten.
  • Den Schlussbericht erhält der/die Auftraggeber:in in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
  • Der/die Auftragnehmer:in ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er/sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
Schutz des geistigen Eigentums
  • Die Urheberrechte an den vom/von der Auftragnehmer:in und seinen/ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Schulungen und Schulungsunterlagen etc.) verbleiben beim/bei der Auftragnehmer:in. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Auftragnehmers:in zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des/der Auftragnehmers:in – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
  • Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt den/die Auftragnehmer:in zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
  • Werden beim Einsatz des/der Auftragnehmers:in kundenspezifische Erweiterungen und/oder anpassungen vorgenommen, oder sonstige Individuallösungen für den/ Auftraggeber:in erstellt, zählt die dabei anfallenden Werke nicht zum Leistungsumfang. Ist im Einzelfall die Übergabe desselben vereinbart, so ist der/die Auftraggeber:in nicht berechtigt, Änderungen oder Erweiterungen an den Arbeitsergebnissen herzustellen. Eine Kopie der Werke wird bei entsprechender Vereinbarung bei einem öffentlichen Notar hinterlegt, der verpflichtet ist, diese bei Eintritt bestimmter zu vereinbarender Umstände an den/die Auftraggeber:in herauszugeben.
Gewährleistung
  • Der/die Auftragnehmer:in ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner/ihrer Leistung zu beheben. Er/sie wird den/die Auftraggeber:in hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
  • Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
Haftung / Schadenersatz
  • Der/die Auftragnehmer:in haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom/von der Auftragnehmer:in beigezogene Dritte zurückgehen.
  • Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
  • Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des/der Auftragnehmers:in zurückzuführen ist.
  • Sofern der/die Auftragnehmer:in das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der/die Auftragnehmer:in diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Geheimhaltung / Datenschutz
  • Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er/sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.
  • Weiters verpflichtet sich der/die Auftragnehmer:in, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm/ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
  • Der/die Auftragnehmer:in ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. Er/sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
  • Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
  • Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, ihm/ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet dem/der Auftragnehmer:in Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
Honorar
  • Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der/die Auftragnehmer:in ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in. Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den/die Auftragnehmer:in fällig.
  • Der/die Auftragnehmer:in wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
  • Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des/der Auftragnehmers:in vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.
  • Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den/die Auftragnehmer:in, so behält der/die Auftragnehmer:in den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der/die Auftragnehmer:in bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
  • Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der/die Auftragnehmer:in von seiner/ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
  • Zusätzlich und nach Absprache mit dem/der Auftraggeber:in berechnet werden der Einsatz von Assistenten:innen, Filmen, Unterlagen, Videospots, Fallstudien, etc.
Rechnungslegung
  • Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den/die Auftragnehmer:in ausdrücklich einverstanden.
  • Vereinbarte Honorare, sofern nichts anderes vereinbart, werden unmittelbar nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt und sind sofort, ohne Abzug fällig.
  • Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
Dauer des Vertrages
  • Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss der im Vertrag definierten Projekttätigkeiten und der entsprechenden Rechnungslegung.
  • Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
    - Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
    - wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
    - wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des/der Auftragnehmers:in weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des/der Auftragnehmers:in eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
  • Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Terminänderungen
  • Kann ein Termin zur Erbringung der vereinbarten Leistung durch den/die Auftragnehmer:in wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen von dem/der Auftragnehmer:in nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, bietet der/die Auftragnehmer:in unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten an, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
  • Verschiebt der/die Auftraggeber:in einen Termin bis 15 Tage vor dem vereinbarten Datum, wird eine Pönale in Höhe von 30% des auf die zu verschiebenden Daten entfallenden Honorars an den/die Auftragnehmer:in fällig; liegt die Verschiebung 14 bis 7 Tage vor dem vereinbarten Datum, beträgt die Pönale 50%, bei einer Verschiebung innerhalb von weniger als 7 Tagen beträgt die Pönale 70%, immer unter der Annahme, dass der Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird. Für Absagen durch den/die Auftraggeber:in gilt der folgende Punkt.
  • Wird von dem/der Auftraggeber:in ein Termin gänzlich abgesagt, werden bei Absage innerhalb von 3 Monaten vor dem vereinbarten Leistungstermin 50%, innerhalb von 1 Monat 75% und innerhalb von 2 Wochen 100% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
  • Sagt ein:e Teilnehmer:in seine:ihre Teilnahme an einer Ausbildungsveranstaltung Seminar ab, so gilt folgende Regelung: bei einer Absage bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn verfällt die geleistete Anzahlung; bei einer Absage ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Ausbildungsentgelts fällig, bei Absage ab dem 15. Tag vor Seminarbeginn sind es 100% des Ausbildungsentgelts. Verlässt ein:e Teilnehmer:in eine Ausbildung während der Veranstaltung, hat er/sie kein Anrecht auf Rückerstattung des Entgelts.
Schlussbestimmungen
  • Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
  • Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  • Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmers:in. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des/der Auftragnehmers:in zuständig.
Mittel der Streitschlichtung
  • Im Streitfall ist der Gerichtsstand der Sitz des/der Auftragnehmers:in.
  • Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
  • Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater:innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.